Erbrecht - weitere Informationen
Erbrecht hat die Funktion, die Rechtsnachfolge am Privateigentum einer natürlichen Person nach deren Tod nicht untergehen zu lassen, sondern den Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern.
Gesetzliche Erbfolge
Grundsätzlich, sollte keine andere Regelung vom Erblasser getroffen worden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge, welche im BGB geregelt ist.
Nach dem Tode einer Person geht das Vermögen als ganzes auf eine oder mehrere Personen über. Erben kann jeder, welcher zur Zeit des Erbfalls lebte oder zu diesem Zeitpunkt bereits gezeugt war.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach Ordnungen. Gesetzliche Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge, d. h. Kinder und Kindeskinder des Erblassers.
Gesetzliche Erben 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, 3. Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, 4. Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Weiterhin gibt es noch fernere Ordnungen, welche die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge betreffen.
Neben dem Erbrecht der Abkömmlinge besteht ein gesetzliches Erbrecht des Ehegatten.
Pflichtteil
Das Pflichtteilsrecht sichert den Abkömmlingen, den Eltern, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zwingend eine Mindestbeteiligung an dem Nachlass des Erblassers, wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.
Damit sollen u. a. Regelungen des Erblassers verhindert werden, welcher z. B. nach 30-jähriger Ehe in einem „Mätressentestament“ das gesamte Erbe an eine dritte Person übertragen will. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteiles.
Anwaltliche Beratung
Falls der Erblasser nicht den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nach seinem Tode möchte, stehen ihm eine Vielzahl von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten offen, u. a. das Testament oder der Erbvertrag. Dabei ist es dem Erblasser u. a. möglich, eine oder mehrere Personen als Erben einzusetzen oder auszuschließen, Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, ein Vermächtnis zu bestimmen, Auflagen zu erteilen oder einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Wichtige Aufgabengebiete im Erbrecht sind u. a. die Beratung zur günstigsten erbrechtlichen Gestaltung, zur Abfassung von Testamenten, zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, jedoch auch zur Schaffung von Regelungen, um bereits zu Lebzeiten über das Erbe zu verfügen.
weitere erbrechtliche Fragen
Das Erbrecht regelt gleichzeitig jedoch auch die rechtliche Stellung der Erben, bei mehreren Erben deren Verhältnis untereinander, mögliche Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht und den Erlass eines Erbscheines.
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